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30. Jänner 2019

FP-Haslinger: FSG-Polizeigewerkschafter zeigt die Fratze ROTER-Fairnesspolitik

Wer strafrechtlich-relevanten „Müll“ auf Facebook verbreitet, muss Konsequenzen erfahren

Dass SPÖ-Gewerkschafter seit vielen Jahren relativ hilflos versuchen, die Massen im Bundesdienst und speziell bei der Polizei hinter sich zu scharen, ist kein Geheimnis. Dass dabei fast ausschließlich das Kritisieren der politischen Mitbewerber und nie die eigenen Konzepte im Vordergrund stehen, haben sich die Gewerkschaftsgenossen von SPÖ-Strategen á la Silberstein abgeschaut. Unter dem Deckmantel „Satire“ wird oft weit über das Ziel der Kritik hinausgeschossen. 

Ein „Meisterstück“ hat sich nun FSG-Polizeigewerkschafter und SPÖ Simmering-Neo-Bezirksrat Josef Sbrizzai geleistet. Am 24. Jänner 2019 hat er auf seiner Facebook-Seite ein Video geteilt, das einen Zusammenschnitt eines Statements von Innenminister Herbert Kickl und einer Rede von Adolf Hitler über die „Rechtsstaatlichkeit“ zeigt. Darunter schreibt er: „Gibt es da Ähnlichkeiten“! 

„Sbrizzai ist sich offenbar nicht im Klaren darüber, dass er nicht nur als SPÖ-Bezirkspolitiker sondern auch als Polizei-Personalvertreter und letztendlich als Polizeibeamter über seinen Innenminister herzieht“, hält der Sicherheitssprecher der FPÖ Wien, LAbg. Gerhard Haslinger fest, der selbst im zivilen Beruf Polizist ist. 

„Da selbst die Genossen bei der Wiener Polizei den Genossen Sbrizzai als nicht besonders sympathischen Personalvertreter beschreiben, versucht er offenbar, auf diese Weise Freunde zu gewinnen. Aber vielleicht erwartet sich Sbrizzai dadurch auch einen vermeintlich höheren Stellenwert innerhalb seiner Partei. Was immer er damit erreichen wollte, wird wohl ein Geheimnis bleiben, denn Sbrizzai hat sein Meisterwerk wieder von der Seite genommen“, berichtet Haslinger. Ob die Löschung dieses Hetzwerkes auf Zuruf und vermutlich auch nur widerwillig erfolgt ist, sei laut Haslinger im Moment nicht verifizierbar. 

Faktum ist, dass diese Aktion für den Polizisten Sbrizzai nicht sanktionslos bleiben darf. „Aufgrund des von Sbrizzai abgelegten Gelöbnisses wäre er verpflichtet gewesen, diesen „linksradikalen und verhetzenden Müll“ anzuzeigen. Stattdessen fand er Gefallen daran und verbreitete dieses Werk unverblümt“, stellt Haslinger abschließend fest.

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