Am 25.07.2017 Überprüfte ich die Verkehrssituation, Am Kanal zur Haufgasse, bezüglich der Ausnahme des Fahrradverkehrs von der bestehenden Einbahn, sowie Festlegung ergänzender definitiver Maßnahmen nach Fertigstellung des Straßenbauprojektes der MA 28 an der Kreuzung Am Kanal / Lorystraße.
Der Verhandlungsleiter präsentiert einen Plan mit zwei baulichen Maßnahmen (Zwei Stellplätze entfallen) im Bereich der Kreuzung Am Kanal / Lorystraße. Es sollen zwei Gehsteigvorziehungen implementiert werden. Am linken Eck der Lorystraße steht ein PKW lt. Polizei im 5 Meter Raum und damit Illegal. Deswegen gibt es auch von Bezirksseite keine Einwände dazu. Auf meine Intervention hin, wird auf der rechten Seite die Gehsteigvorziehung, weiter hinauf Richtung „Am Kanal“ gezogen. Somit bleiben die beiden Stellplätze erhalten.
Der weitere größere Diskussionspunkt betraf das Straßenbauprojekt der MA 28. Diese plant, Radfahren GEGEN die Einbahn. Da der Bezirk zum Radfahren gegen die Einbahn eine eher kritische Haltung hat, wäre hier eine Ablehnung vorausgehend.
Der Verhandlungsleiter rechnete mir jedoch die gesetzliche ausreichende Breite vor. Die MA 48 hatte ebenfalls keine Bedenken. Noch dazu kommt, dass diese Strecke im eigentlichen Sinne nur ein Schleichweg ist, den Bezirkskenner nutzen.
Es verkehren kein Bus und auch keine sonstigen Schwerfahrzeuge.
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten ersuchte ich den Verhandlungsleiter daher: „Der Radweg muss ab Haufgasse bis Am Kanal durchgehend mit Bodenmarkierungen ausgestattet werden. Zusätzlich wird eine Leitlinie in der Lorystraße aufgetragen um den Autofahrern zu signalisieren, wo sie zu fahren haben. Die Einsicht wird gegeben sein, da der 5 Meter Raum nicht mehr Illegal verparkt werden kann“.
Die Polizei hatte ebenfalls keine weiteren Einwände mehr.
Als Vertreter des Bezirkes und Vorsitzender der Verkehrskommission, gibt es daher auch für mich keine weiteren Einwände und genehmigte die Verhandelten Maßnahmen.
BR Alfred Krenek
Vorsitzender d. Verkehrskommission Simmering