24. März 2026

Fragwürdiger Umgang mit Befangenheit bei entscheidender Abstimmung zum Weichseltalweg

Die jüngste Bezirksvertretungssitzung in Simmering zur Flächenwidmung am Weichseltalweg wird nicht nur wegen der knappen Abstimmung in Erinnerung bleiben - sondern auch wegen eines bemerkenswerten Umgangs mit dem Thema Befangenheit.

Eine Mandatarin hatte ihre Befangenheit bereits im Vorfeld der Sitzung gegenüber der Vorsitzenden gemeldet und nahm folglich an der Abstimmung nicht teil.

So weit, so korrekt.

Doch genau hier beginnt das Problem.

Denn ein Blick in die geltende Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen zeigt klar:

Wer als befangen gilt, darf an der Beratung und Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen, sondern muss den Saal verlassen.

Damit stellt sich unweigerlich die Frage:

Warum befand sich die betreffende Mandatarin während der Debatte weiterhin im Sitzungssaal? Warum hat die Vorsitzende sie nicht aufgefordert, den Saal zu verlassen?

In diesem Fall geht es nicht um Interpretationsspielräume.

Wenn die Befangenheit bereits vorab bekannt war, hätte eine Teilnahme an der Diskussion gar nicht erfolgen dürfen.

Gerade bei einem derart sensiblen und politisch aufgeladenen Thema wäre ein besonders sorgfältiger Umgang mit den Regeln nicht nur geboten, sondern selbstverständlich. Der Eindruck, dass hier Vorschriften nicht eingehalten wurden, ist daher mehr als naheliegend.

Noch brisanter wird die Situation durch einen weiteren Umstand:

Eine Bezirksrätin der SPÖ wohnt im gleichen Gebäude, wie oben genannte Mandatarin. Jenes Gebäude, das unmittelbar vom Projekt betroffen ist - erklärte sich jedoch nicht für befangen und nahm an der Abstimmung teil.

Auch hier drängt sich eine zentrale Frage auf:

Nach welchen Maßstäben wird Befangenheit in Simmering eigentlich beurteilt?

Während in einem Fall eine Befangenheit gemeldet wird - die Regeln dazu aber offenbar nicht konsequent umgesetzt werden -, wird in einem anderen Fall trotz unmittelbarer persönlicher Betroffenheit gar keine Befangenheit gesehen.

Dieses unterschiedliche Vorgehen wirft nicht nur rechtliche, sondern vor allem politische Fragen auf.

Gerade bei einer Abstimmung, die mit minimalem Stimmenunterschied entschieden wurde, kommt solchen Details besondere Bedeutung zu. Es geht hier nicht um Formalitäten - es geht um die Glaubwürdigkeit politischer Entscheidungen.

Die Simmeringer Bürger haben ein Recht darauf, dass Entscheidungen transparent, nachvollziehbar und frei von jedem Anschein persönlicher Betroffenheit getroffen werden.

Wenn in zwei identen Fällen einmal Befangenheit besteht – warum dann im zweiten nicht? Es müssen gleiche Spielregeln für alle gelten und nicht je nach politischem Bedarf.

Ein solches Verhalten untergräbt das Vertrauen in die Bezirksvertretung und in die demokratischen Abläufe insgesamt.

Simmering verdient klare Regeln.

Und vor allem: deren konsequente Einhaltung.

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