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06. Juli 2017

Grüne stimmen in BV gegen Abschiebung von kriminellen Asylwerbern!

In der letzten BV am 14.6.2017 stimmten die Grünen gegen einen gemeinsamen Resolutionsantrag der FPÖ Simmering und ÖVP Simmering, welcher die sofortige Abschiebung von kriminellen Asylwerbern fordert.

Hintergrund sind die unzähligen Straftaten wie die Vergewaltigung eines fünfzehnjährigen Mädchens in Tulln durch drei Afghanen oder der jüngste Vergewaltigungsversuch im Zuge des Donauinselfestes.

Die Grünen verwiesen in ihrer Begründung darauf, dass die Rechtslage dazu eindeutig sei und es sozusagen einen Automatismus gäbe, sodass jeder kriminelle Asylwerber abgeschoben wird. Daher wäre ein solcher Antrag nicht nötig und findet auch nicht die Zustimmung der Grünen. Soweit die Sicht der Grünen Simmering.

Fakt ist, dass in der Praxis die Abschiebung krimineller Asylwerber oftmals nicht vollzogen werden kann. Dies ist zB. der Fall, wenn das Herkunftsland als unsicher gilt. Afghanistan und andere Länder deren Asylwerber für einen sprunghaften Anstieg der Kriminalstatistik sorgen, gilt nach der HStV (Herkunftsstaatenverordnung), erlassen durch die derzeitige SPÖ/ÖVP Bundesregierung als unsicher. Somit ist eine Abschiebung von afghanischen Straftäter wie im Tullner Fall defacto unmöglich. 

Der Gesetzgeber kennt aber noch weitere Gründe, eine Abschiebung nicht durchführen zu können.

So kann nicht abgeschoben werden wenn

  • nicht klar verifiziert werden kann, aus welchem Land ein Asylwerber stammt
  • sich der Asylwerber der Abschiebung körperlich widersetzt oder sich in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus befindet 
  • die Person untertaucht und sich somit dem Behördenzugriff entzieht
  • oder die Behörde des Drittstaates die Kooperation verweigert und keine Reisedokumente ausstellt

Auf diese Gesetzeslage, welche zahlreiche Schlupflöcher für Asylwerber offen lässt, verweisen die Grünen und streuen der Bevölkerung damit Sand in die Augen. Es wird suggeriert, dass jeder straffällige Asylwerber tatsächlich abgeschoben wird, was einer Verleugnung der Realität gleich kommt.

Wie lückenhaft diese Gesetzgebung einerseits und naiv deren Auslegung durch die Justiz andererseits ist, beweist der Fall des mutmaßlichen Vergewaltigers des Donauinselfestes.

Obwohl dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr bestand, wurde der Täter lediglich auf freiem Fuß angezeigt. Erst der mediale Druck führte dazu, dass letztlich doch die Untersuchungshaft verhängt wurde.

Wirft man einen Blick auf die Kriminalstatistik 2016 so wird man feststellen, dass ein beträchtlicher Teil der Kriminellen aus Ländern stammen, welche als unsicher eingestuft werden. So wird die Kategorie "Tatverdächtige Asylwerbende" mit 5.072 Delikten von Afghanen angeführt. Den zweiten Platz belegen mit 2.999 Delikten Asylanten aus Algerien, gefolgt von Marokkanern mit 2.219 Delikten, Nigerianern mit 2.137 und Syrer mit 1.549 Delikten.

Drei dieser Länder gelten als "unsicher" womit viele Kriminelle weiterhin einen Freifahrtsschein in Händen halten, in Österreich ihr Unwesen zu treiben. 

Dass es sich hier nicht um Übertreibungen handelt zeigen die nüchternen Zahlen. 

So stieg die Gesamtkriminalität 2016 in der Gruppe der Asylwerber um alarmierende 54,2% von 14.458 auf 22.289! 

Im Vergleich dazu: die Anzahl der KFZ Diebstähle stieg von 2015 auf 2016 "lediglich" um 10% auf 2.994.

Aber auch die übergeordnete Betrachtung der Kriminalitätsstatistik macht klar, dass Nicht-Österreicher für einen erheblichen Anteil der Kriminalität verantwortlich sind. Fast 40 Prozent, nämlich 105.551 Personen, waren 2016 als Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren geführt.

Das macht einmal mehr deutlich, dass die Politik der offenen Grenzen zu Lasten der österreichischen Bevölkerung geht.

Um den Kreis nun zu schließen und man dazu final die Asylstatistik heranzieht, ist augenscheinlich, dass nur ein Bruchteil der Kriminellen tatsächlich abgeschoben wird.

So haben lt. Anfragebeantwortung durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl im Jahr 2016 lediglich 4.888 Personen das Land verlassen. 2.298 davon waren unfreiwillige Abschiebungen. Dem gegenüber steht die Zahl von 22.289 Tatverdächtigen Asylwerbenden. 

Wie viele der 4.888 Personen, die freiwilig und unfreiwillig das Land verlassen Straftaten begangen haben wurde seitens des Amtes nicht beantwortet. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass nicht Alle straffällig wurden. Demnach ist ein Großteil der straffälligen Asylwerber im Land verblieben.

Es ist offenkundig, dass die derzeitigen Gesetze völlig an der zunehmend belastenden Realität vorbei gehen und eher Straftäter als die Bevölkerung schützen. 

Daher treten die Freiheitlichen sowohl für eine Verschärfung der Gesetze als auch eine lückenlose Umsetzung im Sinne einer konsequenten Abschiebepraxis bei straffälligen Asylwerbern ein.

Quellen:
Asylstatistik 2016, Bundesmisiterium für Inneres
Sicherheit 2016, Bundeskriminalamt
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006306

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