Dazu gab es bereits eine Überprüfung und Stellungnahme der MA 46.
Bei der Verkehrslichtsignalanlage (VSLA/ Ampel) Margetinstraße # Landwehrstraße wurde das Rechtseinbiegezusatzsignal von der Margetinstraße in die Landwehrstraße aus Gründen der Verkehrssicherheit bewusst getrennt von den allgemeinen Dreikammersignalen montiert, um Verwechslungen der Signale zu verhindern.
Nach Vorgabe durch die MA 46 - Verkehrssicherheit darf nur mehr ein einziges Rechtszusatzsignal vorhanden sein. Dieses Signal darf auch nur auf Höhe der Standsignale und nicht im Überkopfbereich montiert werden. Für Ortsunkundige wird das Hilfssignal weiterhin leicht übersehbar bleiben, jedoch entspricht es den gesetzlichen Grundlagen und wurde von der Fachdienststelle so verordnet.
BR Alfred Krenek
Vorsitzender der Verkehrskommission Simmering