Darum hier die Fakten:
Dass sich die Arbeitswelt verändert hat und nach Flexibilität verlangt, streitet auch die SPÖ nicht ab und Ex-Bundeskanzler Kern hat in seinem Plan A, die Arbeitszeitflexibilisierung ebenfalls verlangt. Auch die Sozialpartner haben diese Notwendigkeit schon vor längerer Zeit erkannt und daher im Juni 2017 einen Vorschlag präsentiert, wie die Arbeitszeiten künftig besser geregelt werden können.
Die Bundesregierung und Sozialministerin Hartinger-Klein haben sich weitgehend am Vorschlag der Sozialpartner orientiert und diese um arbeitnehmerfreundlichere Rahmenbedingungen ergänzt. Entstanden ist ein modernes Arbeitszeitgesetz, das die Notwendigkeiten der Wirtschaft aufgreift und gleichzeitig eine freiere Zeitgestaltung für die Arbeitnehmer bringt. Außerdem wurde die „Freiwilligkeitsgarantie“ für die 11. und 12. Überstunde im Gesetz verankert.
Längere Freizeitblöcke oder mehr Geld - Sie entscheiden Die besonderen Gleitzeitregeln bleiben erhalten. Der 8-Stunden-Tag bleibt auch hier die Regel und es gelten die Höchstgrenzen von 12 bzw. 60 Stunden.
Künftig kann für selbstbestimmtes Arbeiten auch eine Normalarbeitszeit von bis zu 12 Stunden pro Tag vereinbart werden (bisher 10 Stunden), wenn der Zeitausgleich in ganzen Tagen in Verbindung mit dem Wochenende gewährt wird. Dadurch wird es leichter, Zeitguthaben zu erwerben und diese geblockt zu konsumieren – Stichwort Vier-Tage-Woche.
Niemand wird zu längeren Arbeitszeiten gezwungen und auch in Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen wird nicht eingegriffen! Die Arbeitnehmer können entscheiden, ob sie für ihre Überstunden Geld oder mehr Freizeit wollen.
Der Zwölf-Stunden-Tag ist keine Erfindung von FPÖ und ÖVP, auch die SPÖ und Christian Kern haben ihn schon gefordert und die jetzige Regierung hat eine verbesserte Version des Sozialpartner-Vorschlags durchgesetzt.