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28. September 2021

SPÖ stimmt gegen eigenen Bürgermeister und für Test-Schikanen der Schüler

SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig korrigiert nur drei Wochen nach Verkürzung der Testgültigkeit für Schüler bis zwölf Jahren seine eigene Verordnung und sorgt damit für weitere Verwirrung bei Eltern.

Foto: SPÖ Presse- und Kommunikation / wikimedia.org (CC BY-SA 2.0) und unzensuriert.at

Kaum jemand blickt hier noch wirklich durch. 

Offenbar wurde darüber nicht einmal die eigene SPÖ-Fraktion in Simmering informiert, denn diese blamierte sich somit vorigen Donnerstag in der Simmeringer Bezirksvertretungssitzung. Aber auch die Grünen und Neos verteidigten  den Test-Marathon für Schulkinder in Wien in der Sitzung und lehnten - gemeinsam mit der SPÖ - einen FPÖ-Antrag gegen die Verkürzung der Test-Gültigkeit ab. Wenige Tage später wird bekannt, dass Ludwig genau diesen Antrag der Freiheitlichen umsetzt. 

Mit 1. Oktober rudert SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig, der sich bei den Corona-Maßnahmen wohl als Hartliner profilieren möchte, nämlich zurück: Die PCR-Tests sollen für  Schulkinder von sechs bis zwölf Jahren auch außerhalb des Schulgebäudes wieder 72 Stunden Gültigkeit haben, die Antigentests 48 Stunden, am Freitag sogar 72.

Im Verordnungstext heißt es wörtlich:

11. § 6 Abs. 3 lautet:

„(3) Bei Personen vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gilt § 1 Abs. 2 Z 1 mit der Maßgabe, dass die Abnahme eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 (PCR-Test) nicht länger als 72 Stunden zurückliegen darf. Abweichend von § 1 Abs. 2 Z 1 können diese Personen auch ein negatives Testergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, in Form eines 

a.) Zertifikates gemäß $ 4c Epidemiegesetz 1950

b.) Nachweis einer befugten Stelle oder 

c.) Nachweis gemäß § 3 Z 8 der COVID-19-Schulverordnung 2021/22 (Corona-Testpass)

vorweisen. Ein Corona-Testpass gilt in der Woche, in der alle gemäß der COVID-19-Schulverordnung 2021/2022 vorgesehenen Testungen pro Unterrichtswoche eingetragen sind, auch am Freitag, Samstag und Sonntag dieser Woche als Nachweis gemäß § 1 Abs. 2 Z 1.“

Ludwig hatte die Gültigkeitsdauer der PCR-Tests vor drei Wochen auf 48 Stunden, der Antigentests auf 24 Stunden verkürzt. Wollte ein Schüler im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren außerschulische Aktivitäten machen, etwa Fußballspielen oder ein Konzert besuchen, musste er sich einem regelrechten Test-Marathon unterziehen. Da dürfte es wohl massive Beschwerden der Eltern gegeben haben. 

Wien bleibt dennoch das einzige Bundesland, wo Schüler in diesem Alter getestet werden. In den anderen acht Bundesländern ist für Schüler im Alter von sechs bis zwölf Jahren gar kein Testnachweis erforderlich. Warum man in Wien weiterhin den Ninja-Pass mit den Stickern als Eintrittskarte für außerschulische Aktivitäten verwendet, bleibt ein Rätsel. Es würde ja auch ein Schülerausweis ausreichen. Denn wer in die Schule geht, muss ohnehin getestete werden. 

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