Die Fahrbahn wird verbreitert und besser ausgerundet und nach Süden verschoben.
Die Scherrgasse wird auf 6 Meter verbreitert. Der erste Baum müsste versetzt oder gefällt werden. Die MA 42 wird klären ob der Baum auch versetzt werden kann.
Die Fläche ist öffentlicher Grund und gibt es kein Privatparken. Es ist eine Zufahrt für 2 Betriebe. Laut MA 64 könnte ein Rückstellungsverfahren eingeleitet werden. Somit könnte die Scherrgasse eine Privatstraße werden. Die MA 28 hätte keine Einwände, da diese Straße/Gasse nur die Zufahrt zu 2 Betrieben ist. Diese müsste sich nicht unbedingt im öffentlichen Besitz befinden.
Für die MA 21 ist das eine Widmungsangelegenheit. Da es sich nur um eine Zufahrt handelt, braucht es die Stadt Wien nicht wirklich zu besitzen.
Das Bezirksbudget lässt vor 2018 keine Umsetzung dieses Projektes zu. Hier wären auch die beiden Betriebe gefragt. Eine Beteiligung der Betriebe an den Baukosten ist unumgänglich. Die Wiener Netze müssten auch die Schutzrohre verlängern was einige Kosten verursacht.
BR Alfred Krenek
Vorsitzender der Simmeringer Verkehrskommission